3 Forensisch-klinische Medizin
Die forensisch-klinische Medizin gewinnt in den letzten Jahren
zunehmend an Bedeutung. Man versteht darunter Untersuchungen Lebender zur Feststellung
von Tatsachen, die für rechtliche Würdigungen von Bedeutung sind.
An dieser Stelle soll kurz auf die Bedeutung der körperlichen Untersuchungen
in der Rechtsmedizin eingegangen werden. Da ein Großteil der rechtsmedizinischen
Ausbildung sich mit verschiedenen Formen der Gewalteinwirkung sowie der Möglichkeiten
der Rekonstruktion beschäftigen, der Rechtsmediziner weiterhin die jeweils
spezifischen juristischen Fragestellungen kennt, nehmen Untersuchungen Lebender
im Auftrag der Ermittlungsbehörden aber auch als Konsiliaruntersuchungen
in den Kliniken zu.
Solche Untersuchungen werden zu unterschiedlichen Fragestellungen durchgeführt:
· Art der Gewalteinwirkung
· zeitliche Einschätzungen zur Entstehung von Verletzungen
· Differenzierung von selbst- oder fremdbeigebrachten Verletzungen
· Verdacht auf Kindesmisshandlungen
· Einschätzung der Gefährlichkeit von Verletzungen
· Altersfeststellung
· Sicherung von Spuren, z. B. bei Vergewaltigungen oder sexuellem Missbrauch
· Fahrerfeststellungen, z. B. wenn es darum geht, ob jemand an einem Unfall beteiligt war (bei Fahrerflucht) oder die genaue Sitzposition in einem PKW bei Beteiligung mehrerer Personen, die ihre Sitzposition nicht angeben
Die Untersuchungen werden im Auftrag der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der
Gerichte oder auch von Privatpersonen bzw. von Kliniken vorgenommen. Die körperlichen
Untersuchungen für die Ermittlungsbehörden und die Gerichte sind in
der Strafprozessordnung
(§ 81) geregelt .