Dienstleistungen

 

(Home)
 
 

3. Klinische Rechtsmedizin

3 Forensisch-klinische Medizin


Die forensisch-klinische Medizin gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Man versteht darunter Untersuchungen Lebender zur Feststellung von Tatsachen, die für rechtliche Würdigungen von Bedeutung sind. An dieser Stelle soll kurz auf die Bedeutung der körperlichen Untersuchungen in der Rechtsmedizin eingegangen werden. Da ein Großteil der rechtsmedizinischen Ausbildung sich mit verschiedenen Formen der Gewalteinwirkung sowie der Möglichkeiten der Rekonstruktion beschäftigen, der Rechtsmediziner weiterhin die jeweils spezifischen juristischen Fragestellungen kennt, nehmen Untersuchungen Lebender im Auftrag der Ermittlungsbehörden aber auch als Konsiliaruntersuchungen in den Kliniken zu.
Solche Untersuchungen werden zu unterschiedlichen Fragestellungen durchgeführt:


· Art der Gewalteinwirkung
· zeitliche Einschätzungen zur Entstehung von Verletzungen
· Differenzierung von selbst- oder fremdbeigebrachten Verletzungen
· Verdacht auf Kindesmisshandlungen
· Einschätzung der Gefährlichkeit von Verletzungen
· Altersfeststellung
· Sicherung von Spuren, z. B. bei Vergewaltigungen oder sexuellem Missbrauch
· Fahrerfeststellungen, z. B. wenn es darum geht, ob jemand an einem Unfall beteiligt war (bei Fahrerflucht) oder die genaue Sitzposition in einem PKW bei Beteiligung mehrerer Personen, die ihre Sitzposition nicht angeben


Die Untersuchungen werden im Auftrag der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Gerichte oder auch von Privatpersonen bzw. von Kliniken vorgenommen. Die körperlichen Untersuchungen für die Ermittlungsbehörden und die Gerichte sind in der Strafprozessordnung (§ 81) geregelt .

Seitenanfang