Die forensische Odontostomatologie ist in Deutschland als interdisziplinäre Fachrichtung zwischen Zahnheilkunde und Rechtsmedizin angesiedelt. Historisch liegen die Anfänge bereits im vorletzten Jahrhundert. 1862 erschien ein Kapitel gerichtliche Zahnheilkunde in der von Pfeffermann herausgegebenen fasslichen Darstellung der gesamten Zahnheilkunde. Bei den großen Brandkatastrophen, wie zum Beispiel 1881 im Wiener Ringtheater und 1897 im Pariser Basar wurden erstmals Anforderungen an die forensische Zahnheilkunde gestellt. Schon vor dem zweiten Weltkrieg erschienen regelmäßig wissenschaftliche Beiträge zu forensischen Themen bzw. Kapitel in Lehr- und Fachbüchern. Insbesondere nach dem zweiten Weltkrieg begann eine stetige Weiterentwicklung des Fachgebietes, nicht zuletzt aufgrund der durch die erhebliche Zunahme des zivilen Luftverkehrs nicht ausbleibenden Katastrophen. Besonderes Aufmerksamkeit erlangte das Fachgebiet im skandinavischen Raum. Auf Initiative dieser Länder wurde im Rahmen WHO anlässlich des FDI-Kongresses 1962 eine selbstständige Sektion gegründet. 1973 erfolgte die Gründung der International Association of Forensic Odontostomatology in Paris und am 29.10.1976 Gründung des Arbeitskreises für forensische Odontostomatologie auf der 102. Jahrestagung der deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
Heute befasst sich die forensische Zahlheilkunde neben juristischen Problemen,
wie zum Beispiel Aufklärung der Patienten, Behandlungsfehlern und Zahnarzt-Patienten-Beziehungen,
auf dem Gebiet der Rechtsmedizin insbesondere mit den Möglichkeiten zur
Personenidentifizierung und Altersschätzung. Die Identifizierung unbekannter
Verstorbener erfolgt vorwiegend auf Basis der Erhebung eines Zahnstatus bzw.
Anfertigung von Röntgenbildern des Gebisses. Diese Daten können als
Vergleich für übermittelte Unterlagen von vermissten Personen genutzt
werden. Weiterhin existieren verschiedene Methoden zur Altersschätzung
anhand der Zahnentwicklung bzw. der Zahnhartsubstanz. Diese Methoden haben sich
insbesondere bei Massenkatastrophen bewährt. Im Durchschnitt können
ca. 70 bis 90 % der Opfer in einem derartigen Fall auf Basis forensisch-stomatologischer
Untersuchungen erfolgreich identifiziert werden.
Ein weiteres Gebiet stellt die Untersuchung von Bissspuren dar. In vereinzelten
Fällen hinterlassen Täter am Tatort bzw. am Opfer derartige Spuren.
Eine Analyse zur Überführung der Täter ist oft möglich.
Mit den zunehmenden Migrationsbewegungen innerhalb Europas taucht immer häufiger
die Frage des Lebensalters bei ausländischen Mitbürgern auf, da entweder
unzureichende Angaben gemacht werden oder die Ausstellung der Papiere in den
Herkunftsländern Zweifel an dem tatsächlichen Geburtsdatum aufkommen
lassen. Dies führte dazu, dass eine Arbeitsgemeinschaft für forensische
Altersdiagnostik gegründet wurde. In dieser arbeiten neben forensischen
Stomatologen, Rechtsmediziner und Radiologen zusammen. Derartige Untersuchungen
erfolgen mit Hilfe der Feststellung anthropometrischer Maße, sexueller
Reifezeichen sowie möglicher altersrelevanter Entwicklungsstörungen,
mit einer Erhebung des Zahnstatus und einer Röntgenuntersuchung des Ober-
und Unterkiefers sowie auf dem Gebiet der Radiologie mit einer röntgenologischen
und computertomografischen Untersuchung der Brustbein-Schlüsselbein-Gelenke
und einer Röntgenaufnahme der linken Hand.
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