Ziel der Abstammungsbegutachtung ist es, die Blutsverwandtschaft zwischen zwei oder mehreren Personen mit hoher Sicherheit festzustellen oder auszuschließen. Meist handelt es sich um die Frage, ob ein bestimmter Mann der Vater eines Kindes sein kann oder nicht (Vaterschaftsfeststellung, Defizienzfälle). Hierfür werden bestimmte erbliche Merkmale bei den beteiligten Personen untersucht, die nach folgenden Kriterien ausgewählt werden:
1.1.1 Vaterschaftsfeststellung
Während die Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse früher oft sehr schwierig war, ist diese Frage heute mit den modernen Methoden der DNA - Analyse nahezu in jedem Fall zweifelsfrei zu klären.
Ist der mögliche Vater verstorben, kann das Abstammungsgutachten unter Einbeziehung von Blutsverwandten des Verstorbenen meist mit gleichem Erfolg durchgeführt werden. Unter Umständen genügt auch die Einbeziehung nur einer Person, z.B. ein Kind aus erster Ehe, ein Elternteil des Verstorbenen, ein Geschwister oder auch Verwandte zweiten Grades, wie Onkel, Tante, Cousin, Cousine, Neffe oder Nichte.
Ist das klagende Kind ein Junge, kann durch den Einsatz von Systemen, die auf dem männlichen Y - Chromosom liegen, sehr schnell eine hohe Vaterschaftswahrscheinlichkeit erreicht werden. Das gleiche gilt für klagende Mädchen, die ein X - Chromosom ganz sicher von ihrem leiblichen Vater (XY) ererbt haben müssen.
Dieses Teilgebiet hat innerhalb der Serologie in den letzten Jahren die rasanteste Entwicklung erfahren. Hier wird versucht, beispielsweise nach Vergewaltigungen, den unbekannten Täter anhand hinterlassener Spermaspuren zu ermitteln. Sämtliche Körperflüssigkeiten oder Gewebe enthalten Individualmerkmale, die mit serologischen oder molekularbiologischen Untersuchungsmethoden ermittelt werden können. Vergleicht man zum Beispiel einen Vaginalabstrich nach einer Vergewaltigung mit einer Blutprobe oder Speichelprobe des Opfers, so gelingt es, Fremdmerkmale zu erkennen, die nur von einer anderen Person stammen können - unter Umständen der des Täters.
Hierbei handelt es sich meistens um Autofahrer, die nach einer aufgefallenen Trunkenheitsfahrt den Einwand vorbringen, dass es sich bei der zu Beweiszwecken untersuchten Blutprobe nicht um die ihre handelt. Tatsächlich gelingt es Fahreren immer wieder, bei der polizeilichen Untersuchung eine fremde Identität vorzutäuschen. Sie geben die Personalien von Geschwistern oder Freunden an, nutzen Fahrzeugpapiere, die zufälligerweise im Wagen liegen oder behaupten, ihren eigenen Ausweis nicht dabei zu haben. Auf diesem Weg geraten Unschuldige in die Mühlen der Justiz, die dann nur über eine Vergleichsuntersuchung ihres Blutes mit der Alkoholprobe ihre Unschuld nachweisen können.