Im folgenden sind die Dienstleistungen
des Institutes für Rechtsmedizin sowie des Direktors (Prof. Kleemann)
aufgeführt
und erläutert.
Diese Dienstleistungen können von den Justiz- und Ermittlungsbehörden,
aber auch von Privatpersonen, Unternehmen oder sonstigen Institutionen
in Anspruch
genommen werden. Die Vergütung erfolgt nach dem Justizentschädigungsgesetz
(JVEG) oder nach der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ).
Nähere
Informationen stellen wir gerne auf Anfrage bereit. Bitte richten Sie Ihre
Anfragen oder Gutachtenaufträge an folgende Anschrift:
Prof. Dr. W. J. Kleemann
Institut für Rechtsmedizin
Johannisallee 28
04103 Leipzig
Wir werden uns bemühen, Ihre Gutachtenaufträge rasch, kompetent und
objektiv zu bearbeiten. Alles, was wir im Rahmen der Erstellung von Gutachten
erfahren, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Auskunftspflichtig
sind wir somit nur unseren Auftraggebern.
2. Toxikologische Untersuchungen