Studium und Lehre am Institut für Rechtsmedizin

                                     

             

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Praktikumsordnung

Organisatorisches

Der Kurs im Wintersemester beginnt am 14.10.02. Die genauen Modalitäten werden durch einen Hausplan geregelt.


Für alle Studierenden fand am 3.4.2002 eine Einführungsveranstaltung statt, in der die Einteilung zu den Kursen/Praktika im SS 2002 und WS 2002/03 und die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts erläutert wurde. Eine organisatorische Ergänzung findet am 16.10.02 ab 16.30 im Hörsaal Pathologie statt. Falls noch jemand Testatkarten benötigt, sind diese im Sekretariat abzuholen. Die Testatkarte ist zu den Unterrichtsveranstaltungen mitzubringen, ansonsten kann die Teilnahme nicht bestätigt werden. Einige Kursstunden finden im Sektionssaal statt. Spätestens 5 Minuten nach Kursbeginn ist ein Einlass nicht mehr möglich, wir bitten Sie deshalb um pünktliches Erscheinen. Einmalhandschuhe und Einmalkittel werden gestellt.


Weiterhin ist es während des ganzen Semesters möglich, an Obduktionen teilzunehmen (Obduktionsbeginn in der Regel 8.30 Uhr). Da die Obduktionen nicht langfristig geplant werden können, werden die Termine jeweils morgens per Aushang (Anmeldung Institut für Rechtsmedizin) und eventuell in der Vorlesung bekanntgegeben. Ferner können Sie telefonisch nachfragen (Tel. 97 15152). An einer Obduktion können maximal 4 Studierende teilnehmen (bitte eintragen). Für den Schein wird die Teilnahme an einer Obduktion anerkannt (1 Stunde). In dem Kurs werden Ihnen Verstorbene und verschiedene Materialien gezeigt und demonstriert, die teilweise Bestandteile von laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sind. Wir weisen deshalb an dieser Stelle nochmals ausdrücklich daraufhin, dass alle zu Ihrer Kenntnis gelangten Tatsachen und Befunde der Schweigepflicht unterliegen.


Testate und Scheinvergabe

Insgesamt sind im Rahmen des ökologischen Kurses 15 Pflichtstunden zu absolvieren. Die Teilnahme an den verschiedenen Unterrichtsveranstaltungen wird von den jeweiligen Dozenten/innen bestätigt. Es werden teilweise mündliche Testate verlangt (Leichenschau, Obduktion). Die Bestätigung von wenigstens 13 Stunden gilt als Voraussetzung für die Zulassung zum Abschlusstestat. Dieses wird als schriftliche Prüfung am Ende des 9. Semesters am 05.02.03 um 16.30 Uhr (Ort wird noch bekanntgegeben) durchgeführt und ist Bestandteil des Scheins "Ökologisches Stoffgebiet".

Die erfolgreiche Teilnahme wird attestiert nach positiv verlaufener Überprüfung der regelmäßigen Teilnahme und Bestehen des Abschlusstestats (Klausur).
Die Übermittlung der Ergebnisse der Teilprüfung "Rechtsmedizin" erfolgt spätestens 8 Tage nach der Klausur.

Wiederholbarkeit

Versäumte Veranstaltungen können nach Absprache durch Teilnahme an einer themengleichen Veranstaltung in einer anderen Kursgruppe nachgeholt werden.
Studierende, die die Klausur nicht bestanden haben, können im darauffolgenden Semester an der Klausur teilnehmen. Nach zwei Wiederholungsversuchen ist eine weitere Teilnahme an den Prüfungen nicht mehr möglich und das Praktikum ist endgültig nicht bestanden. Dies wird dem oder der Studierenden bescheinigt und dem Referat Lehre mitgeteilt.

Krankmeldungen

Krankmeldungen sind bis zum Tage der Klausur/ des Praktikums im Sekretariat des Instituts für Rechtsmedizin einzureichen. Die versäumten Stunden sind nachzuholen.


Einsichtnahme in die Praktikumsordnung


Ein Exemplar der Praktikumsordnung befindet sich im Sekretariat des Instituts für Rechtsmedizin. Ein weiteres Exemplar liegt im Referat Lehre. Außerdem ist die Praktikumsordnung im Internet einsehbar.

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Empfohlene Literatur (weitere Literaturempfehlungen...)

Penning R.: Rechtsmedizin systematisch. Uni-Med-Verlag, Bremen, 1996


Reinhard G. et al.: Ökologisches Stoffgebiet. Hippokrates Verlag, Stuttgart, 1999 (2. Auflage)


Madea V.: Die ärztliche Leichenschau. Springer Verlag, Berlin Heidelberg 1999


Schwerd W.: Rechtsmedizin. Lehrbuch für Mediziner und Juristen. Dtsch Ärzteverlag, Köln, 1992 (5. Auflage)