Organisatorisches
Der Kurs im Wintersemester beginnt am 14.10.02. Die genauen Modalitäten werden durch einen Hausplan geregelt.
Für alle Studierenden fand am 3.4.2002 eine Einführungsveranstaltung
statt, in der die Einteilung zu den Kursen/Praktika im SS 2002 und WS 2002/03
und die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts erläutert wurde. Eine
organisatorische Ergänzung findet am 16.10.02 ab 16.30 im Hörsaal
Pathologie statt. Falls noch jemand Testatkarten benötigt, sind diese
im Sekretariat abzuholen. Die Testatkarte ist zu den Unterrichtsveranstaltungen
mitzubringen, ansonsten kann die Teilnahme nicht bestätigt werden. Einige
Kursstunden finden im Sektionssaal statt. Spätestens 5 Minuten nach Kursbeginn
ist ein Einlass nicht mehr möglich, wir bitten Sie deshalb um pünktliches
Erscheinen. Einmalhandschuhe und Einmalkittel werden gestellt.
Weiterhin ist es während des ganzen Semesters möglich, an Obduktionen
teilzunehmen (Obduktionsbeginn in der Regel 8.30 Uhr). Da die
Obduktionen nicht langfristig geplant werden können, werden die Termine
jeweils morgens per Aushang (Anmeldung Institut für Rechtsmedizin) und
eventuell in der Vorlesung bekanntgegeben. Ferner können Sie telefonisch
nachfragen (Tel. 97 15152). An einer Obduktion können maximal 4 Studierende
teilnehmen (bitte eintragen). Für den Schein wird die Teilnahme an einer
Obduktion anerkannt (1 Stunde). In dem Kurs werden Ihnen Verstorbene und verschiedene
Materialien gezeigt und demonstriert, die teilweise Bestandteile von laufenden
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft sind. Wir weisen deshalb an
dieser Stelle nochmals ausdrücklich daraufhin, dass alle zu Ihrer Kenntnis
gelangten Tatsachen und Befunde der Schweigepflicht unterliegen.
Testate
und Scheinvergabe
Insgesamt sind im Rahmen des ökologischen
Kurses 15 Pflichtstunden zu absolvieren. Die Teilnahme an den verschiedenen
Unterrichtsveranstaltungen wird von den jeweiligen Dozenten/innen bestätigt.
Es werden teilweise mündliche Testate verlangt (Leichenschau, Obduktion).
Die Bestätigung von wenigstens 13 Stunden gilt als Voraussetzung für
die Zulassung zum Abschlusstestat. Dieses wird als schriftliche
Prüfung am Ende des 9. Semesters am 05.02.03 um 16.30 Uhr (Ort wird noch
bekanntgegeben) durchgeführt und ist Bestandteil des Scheins
"Ökologisches Stoffgebiet".
Die erfolgreiche Teilnahme wird
attestiert nach positiv verlaufener Überprüfung der regelmäßigen
Teilnahme und Bestehen des Abschlusstestats (Klausur).
Die Übermittlung der Ergebnisse der Teilprüfung "Rechtsmedizin"
erfolgt spätestens 8 Tage nach der Klausur.
Wiederholbarkeit
Versäumte Veranstaltungen
können nach Absprache durch Teilnahme an einer themengleichen Veranstaltung
in einer anderen Kursgruppe nachgeholt werden.
Studierende, die die Klausur nicht bestanden haben, können im darauffolgenden
Semester an der Klausur teilnehmen. Nach zwei Wiederholungsversuchen ist eine
weitere Teilnahme an den Prüfungen nicht mehr möglich und das Praktikum
ist endgültig nicht bestanden. Dies wird dem oder der Studierenden bescheinigt
und dem Referat Lehre mitgeteilt.
Krankmeldungen
Krankmeldungen sind bis zum Tage der Klausur/ des Praktikums im Sekretariat des Instituts für Rechtsmedizin einzureichen. Die versäumten Stunden sind nachzuholen.
Einsichtnahme in die Praktikumsordnung
Ein Exemplar der Praktikumsordnung befindet sich im Sekretariat des Instituts
für Rechtsmedizin. Ein weiteres Exemplar liegt im Referat Lehre. Außerdem
ist die Praktikumsordnung im Internet einsehbar.
Empfohlene
Literatur (weitere Literaturempfehlungen...)
Penning
R.: Rechtsmedizin systematisch. Uni-Med-Verlag, Bremen, 1996
Reinhard G. et al.:
Ökologisches Stoffgebiet. Hippokrates Verlag, Stuttgart, 1999 (2. Auflage)
Madea V.: Die ärztliche
Leichenschau. Springer Verlag, Berlin Heidelberg 1999
Schwerd W.: Rechtsmedizin.
Lehrbuch für Mediziner und Juristen. Dtsch Ärzteverlag, Köln,
1992 (5. Auflage)